Motorrad und Kleinkrafträder
AM (Motorroller bis 45km/h)
Leichte zwei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge sowie dreirädrigeKleinkrafträder
- max. 50 cm³
- max. 45 km/h
- max. 4 kW Leistung
Alter
- 15 Jahre
Theorie
- 12 Grundunterrichte
- 2 Zusatzunterrichte Klasse A
Praxis
- Grundausbildung/ keine Sonderfahrten
A1 (Leichtkraftrad)
Leichtkrafträder
- max. 125 cm³
- max. 11 kW Leistung
- Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/Kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- symmetrisch angeordnete Räder
- mehr als 50 cm³
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
- max. 15 KW Leistung
Alter
- 16 Jahre
Theorie: Ersterwerb
- 12 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse A
Theorie: Erweiterung
- 6 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse A
Praxis
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
A2 (Motorrad, begrenzt)
Krafträder
- max. 35 KW Leistung, die nicht von einem Kraftrad über 70 KW abgeleitet ist
- Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg
Alter
- 18 Jahre
Theorie: Ersterwerb
- 12 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse A
Theorie: Erweiterung
- 6 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse A
Theorie, bei Vorbesitz Klasse A1 länger als 2 Jahre
- keine Pflichtunterrichte notwendig
- keine Theorieprüfung notwendig
Praxis: Ersterwerb
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Praxis: Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahren
- Grundausbildung
- 2 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Praxis: Vorbesitz Klasse A1 über 2 Jahre
- Grundausbildung
- keine Sonderfahrten notwendig
A (Motorrad, unbegrenzt)
Krafträder
- mehr als 50 cm³ Hubraum
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
- auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 15 KW Leistung oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern
- mehr als 50 cm³ Hubraum
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h
Alter
- 24 Jahre - direkter Zugang
- 21 Jahre - dreirädrige KFZ mit mehr als 15 KW
- 20 Jahre - Vorbesitz Klasse A 2 länger als 2 Jahre
Theorie: Ersterwerb
- 12 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse A
Theorie: Erweiterung
- 6 Grundunterrichte
- 4 Zusatzunterrichte Klasse A
Theorie, bei Vorbesitz der Klasse A2 Länger als 2 Jahre
- keine Unterrichte notwendig
- keine Theorieprüfung notwendig
Praxis: Ersterwerb
- Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Praxis: Vorbesitz Klasse A2 unter 2 Jahren
- Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrten
Praxis: Vorbesitz Klasse A2 über 2 Jahre
- Grundausbildung
- keine Sonderfahrten notwendig
B196 (Motorrad + Kleinkrafträder)
Krafträder
- max. 125 cm³
- max. 11 kw Leistung
- Verhältnis Leistung zu Gewicht max. 01kW/kg
Alter
- mind. 25 Jahre
Vorbesitz
- mind. 5 Jahre Besitz Klasse B
Theorie
- 4 Zusatzunterrichte Klasse A
Praxis
- 5 x 90 mind. Grundausbildung + Sonderfahrten
Keine Theoretische und praktische Prüfung!
(Gültig nur für das Inland)
Prüfbescheinigung Mofa
Krafträder
- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor
- max. 25 km/h
- Unter Klasse AM fallende zweirädrige und dreirädrigeKraftfahrzeuge
- max. 25 km/h auf ebener Bahn
Alter
- mind. 15 Jahre
Theorie
- 6 Grundunterrichte
- 2x Zusatz A
Praxis
- Grundausbildung